Allgemeine Geschäftsbedingungen
Platzhirsch Media UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Platzhirsch Media UG („Platzhirsch") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen geschlossen werden. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder als Kaufmann nach dem HGB abzuschließen.
- Diese Bedingungen finden auf alle Verträge zwischen den Parteien Anwendung, unabhängig davon, ob im Einzelvertrag ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Platzhirsch ihnen nicht gesondert widerspricht. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor; ausgenommen hiervon sind vorformulierte Klauseln, die der Auftraggeber stellt.
- Der Begriff „Auftrag" bezeichnet das jeweilige Vertragsverhältnis unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Vertragstyps. Platzhirsch schuldet die vereinbarte Hauptleistung, der Auftraggeber die entsprechende Vergütung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und allgemeine Leistungsgrundsätze
- Angaben zu Leistungen von Platzhirsch auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt regelmäßig erst durch schriftliche, textliche oder mündliche Erklärung sowie eine nachfolgende Auftragsbestätigung zustande, sofern diese nicht innerhalb von drei Tagen widerrufen wird.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot von Platzhirsch sowie die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, schuldet Platzhirsch kein bestimmtes Ergebnis, sondern die sorgfältige, eigenverantwortliche, unabhängige und vertrauliche Durchführung der Tätigkeit.
- Platzhirsch ist berechtigt, einzelne Aufgaben durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen. Der Auftraggeber kann die Beauftragung eines bestimmten Dritten nur aus wichtigem Grund ablehnen. Erfordert eine Tätigkeit staatlich zugelassene Berufsträger, hat der Auftraggeber diese selbst zu beauftragen; rechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistungen von Platzhirsch.
- Platzhirsch ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-Systeme einzusetzen. Als KI-System gilt ein maschinengestütztes System, das nach seiner Inbetriebnahme in gewissem Maße autonom arbeitet und sich anpassen kann; es verarbeitet Eingaben zu Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalten, Empfehlungen oder Entscheidungen. Tritt ein solches System in direkten Kontakt mit Personen, werden diese hierüber informiert, soweit es nicht ohnehin erkennbar ist.
- Soweit vom Auftraggeber vorgegebene Anforderungen eingehalten wurden, begründet das bloße Nichtgefallen künstlerisch geprägter Leistungen keinen Mangel.
- Für Beeinträchtigungen außerhalb ihres Einflussbereichs – etwa Internetstörungen, Wartungsarbeiten, Serveraktualisierungen oder höhere Gewalt – haftet Platzhirsch nicht; die Haftungsregelungen des § 15 bleiben hiervon unberührt.
- Für die von ihr betriebenen Online-Dienste sichert Platzhirsch eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 95 % zu. Nicht als Störung in diesem Sinne gelten insbesondere Ausfälle durch Dritte außerhalb des Einflussbereichs von Platzhirsch, Fälle höherer Gewalt sowie kurzfristige, sicherheitsbedingte Unterbrechungen, etwa zur Abwehr von Sicherheitslücken.
- Wartungsarbeiten werden regelmäßig durch Drittanbieter vorgenommen; damit verbundene Ausfälle werden nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Auf Wunsch benennt der Auftraggeber einen Projektverantwortlichen, der für ihn verbindliche Entscheidungen treffen kann.
- Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung und hält vereinbarte Feedback- und Abnahmefristen ein.
- Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu verfügen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend; etwaige Garantien entfallen, die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
- Auch bei Verzögerungen, die auf fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, bleibt die Vergütung geschuldet.
- Weitergehende Mitwirkungspflichten können bei Bedarf gesondert vereinbart werden.
§ 4 Liefer- und Leistungstermine
- Termine und Fristen werden erst mit Versand der Auftragsbestätigung verbindlich, keinesfalls jedoch vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen oder einer vereinbarten Anzahlung.
- Eine Frist gilt als gewahrt, sobald die Versandbereitschaft angezeigt wurde oder der Leistungsgegenstand den Bereich von Platzhirsch verlassen hat.
- Treten unvorhersehbare Hindernisse außerhalb des Einflussbereichs von Platzhirsch auf – etwa Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen –, verlängert sich die Frist um die Dauer dieser Umstände; dies gilt entsprechend für Subunternehmer. Über wesentliche Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.
- Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat Platzhirsch nicht zu vertreten.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers können zu einer Terminverschiebung führen und werden gesondert vergütet.
- Einmalige und initiale Leistungen werden im Voraus per Vorschussrechnung abgerechnet; wiederkehrende monatliche Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt.
- Wünscht der Auftraggeber entgegen der getroffenen Vereinbarung eine vorzeitige Beendigung der Leistung (etwa den vorzeitigen Abbruch einer Recruiting-Kampagne), bleibt die vereinbarte Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit geschuldet, abzüglich von Platzhirsch ersparter Aufwendungen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein einmaliger Wechsel der Kampagne auf eine andere Stelle ist gegen ein zusätzliches Entgelt von 1.500 € netto möglich, ohne dass hierdurch die ursprüngliche Laufzeit neu zu laufen beginnt.
- Befindet sich der Auftraggeber mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug, kann Platzhirsch den Vertrag außerordentlich kündigen und die volle bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung als Schadensersatz verlangen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Abnahme
- Die Abnahme hat innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen; reagiert der Auftraggeber nicht, gilt die Leistung als abgenommen. Wesentliche Abweichungen werden nachgebessert. Nutzung der Leistung oder Zahlung gelten gleichermaßen als Abnahme.
- Mängel, die der Auftraggeber bei der Abnahme hätte erkennen können, sind nach erfolgter Abnahme ausgeschlossen.
- Im Bereich Social Media werden Inhalte nach einmaliger initialer Freigabe fortlaufend veröffentlicht, ohne dass jede einzelne Veröffentlichung erneut freigegeben werden muss.
- Sofern der Auftraggeber die Verhinderung nicht zu vertreten hat, hat er die Leistung innerhalb von sieben Tagen anzunehmen.
- Gerät der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug, kann Platzhirsch nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Hauptvertrag; fehlt eine Angabe, gilt eine Mindestlaufzeit von zwei Monaten.
- Ohne fristgerechte schriftliche Kündigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere vier Monate.
- Eine ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit sowie im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Besondere Regelungen für die Social-Media-Betreuung
- Die Social-Media-Betreuung beinhaltet insbesondere die Betreuung von Landingpages und Social-Media-Kanälen, die Erstellung von Werbeanzeigen, die Verwendung von Social-Media-Clips, das laufende Kampagnenmanagement sowie die Beratung in diesem Bereich.
- Das vereinbarte Werbebudget ist fest und kann vom Auftraggeber nicht eigenmächtig geändert werden; jede Anpassung bedarf der Zustimmung von Platzhirsch.
- Über den Einsatz des Werbebudgets entscheidet Platzhirsch nach eigenem Ermessen; eine gleichmäßige Verteilung über die einzelnen Monate ist nicht geschuldet.
- Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot. Ohne fristgerechte Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
- Werbeanzeigen, Werbekonten oder Social-Media-Kanäle dürfen vor Ablauf der Laufzeit weder gestoppt noch gelöscht werden. Gleiches gilt für das vereinbarte Werbebudget, da dessen Löschung eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Platzhirsch verhindert. In diesem Fall wird zusätzlicher Aufwand nach den vereinbarten Tagessätzen abgerechnet und eine etwaige Garantie erlischt; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Erfolgsgarantie im Recruiting
- Garantiezusage: Soweit vereinbart, garantiert Platzhirsch eine im Angebot näher bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen.
- Voraussetzungen der Garantie:
- Der Auftraggeber wirkt aktiv mit, indem er Vorstellungsgespräche in angemessener Weise durchführt, eingehende Bewerbungen innerhalb von 36 Stunden sichtet, im System bearbeitet und den Bewerberstatus aktualisiert sowie sämtliche Prozessschritte nachvollziehbar dokumentiert; jede Einschätzung eines Kandidaten soll mindestens 40 Zeichen umfassen.
- Die ausgeschriebene Stelle muss realistische und marktübliche Anforderungen aufweisen.
- Bewerber, die die Anforderungen vollständig erfüllen, dürfen nicht ohne sachlichen, in der Bewerberkartei nachvollziehbar dokumentierten Grund abgelehnt werden.
- Rückmeldungen an Bewerber erfolgen nachvollziehbar und innerhalb von höchstens 72 Stunden; Entscheidungen werden begründet.
- Die Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber keinen Zahlungsverzug hat und keine Mahnungen ausstehen.
- Erfüllt der Auftraggeber eine dieser Voraussetzungen nicht, entfällt der Garantieanspruch.
§ 10 Verwendung von Bewerberdaten
- Hat ein Bewerber ausdrücklich in die weitere Verarbeitung seiner Daten durch Platzhirsch eingewilligt und lehnt der Auftraggeber diesen Bewerber ab oder stuft ihn als nicht qualifiziert ein, darf Platzhirsch den Bewerber anderen Auftraggebern als möglichen Kandidaten vorschlagen. Die Einwilligung des Bewerbers wird von Platzhirsch dokumentiert und nachweisbar vorgehalten.
§ 11 Besondere Regelungen für Webhosting-Leistungen
- Ein direkter Zugriff des Auftraggebers auf die gehosteten Internetseiten ist nicht vorgesehen; die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot.
- Für Schäden aufgrund von Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs haftet Platzhirsch nicht; die Haftungsregelungen des § 15 bleiben hiervon unberührt. Die Sicherung der Daten obliegt allein dem Auftraggeber.
§ 12 Domainregistrierung
- Platzhirsch leitet Anträge auf Domainregistrierung an die zuständige Vergabestelle (NIC) weiter, ohne die Angaben inhaltlich zu prüfen; eine Haftung für das Zustandekommen der Registrierung besteht nicht, vorbehaltlich der Haftungsregelungen des § 15.
- Erst mit Eintragung des Auftraggebers als Domaininhaber bei der zuständigen Stelle gilt die Registrierung als erfolgreich abgeschlossen.
- Der Domainvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Vergabestelle zustande.
- Domains mit der Endung „.de" werden unmittelbar über die DENIC registriert.
- Unabhängig vom Erfolg der Registrierung fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
§ 13 Nutzungsrechte
- Für die Dauer des Vertrages räumt Platzhirsch dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
- Erforderliche Rechte Dritter werden, soweit notwendig, für den Auftraggeber eingeholt.
- Platzhirsch ist berechtigt, erbrachte Arbeitsergebnisse – etwa Logos oder Inhalte – zu Referenzzwecken zu nutzen.
- Die Rechte an nicht verwendeten bzw. abgelehnten Entwürfen verbleiben in vollem Umfang bei Platzhirsch.
§ 14 Eigentums- und Rechtevorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Eigentum und Nutzungsrechte an den Leistungen bei Platzhirsch.
- Im Fall des Zahlungsverzugs ist Platzhirsch berechtigt, die erbrachten Leistungen zurückzunehmen.
- Die Geltendmachung dieses Vorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
- Der Auftraggeber darf die Leistungen nicht verpfänden; greifen Dritte darauf zu, hat er Platzhirsch unverzüglich zu informieren.
§ 15 Haftung
- Platzhirsch haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Platzhirsch nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Erfüllungsgehilfen von Platzhirsch.
- Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der für eine übliche Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Uneingeschränkt haftet Platzhirsch bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei Rechtsmängeln.
- Für die Löschung von Kampagnen durch Drittanbieter wie Meta oder Google übernimmt Platzhirsch keine Haftung; die Regelungen der Absätze 1 und 6 bleiben hiervon unberührt.
§ 16 Haftungsausschluss
- Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten erfolgt durch Platzhirsch nur, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
- Sachliche Angaben des Auftraggebers werden nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
- Mit Freigabe der Entwürfe durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für deren Inhalt auf ihn über.
§ 17 Schadensersatzansprüche von Platzhirsch
- Entsteht Mehraufwand durch fehlerhafte Unterlagen des Auftraggebers, hat dieser den daraus entstehenden Aufwand zu erstatten.
- Wird die Erbringung der Leistung durch Umstände unmöglich oder unzumutbar, die weder Platzhirsch noch der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Platzhirsch berechtigt, den Vertrag insoweit aufzuheben. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht; die Haftungsregelungen des § 15, insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bleiben hiervon unberührt.
- Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, können Platzhirsch zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 18 Vertraulichkeit
- Platzhirsch verpflichtet sich, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Ausnahmen bestehen nur, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht; über eine solche Pflicht wird der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen informiert.
- Angebote von Platzhirsch sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweils vorgesehenen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
§ 19 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Platzhirsch erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den übrigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Platzhirsch.
- Im Fall der Auftragsverarbeitung wird hierüber ein gesonderter Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 20 Anpassung der AGB
- Platzhirsch ist berechtigt, diese AGB anzupassen, sofern der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen werden erst mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers wirksam.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist der Sitz der Platzhirsch Media UG; Platzhirsch ist zudem berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Die Übertragung von Rechten des Auftraggebers aus diesem Vertrag bedarf der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.